1. Geltungsbereich der AGB

Diese nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Tennispark Penzberg.


2. Allgemeine Benutzungsvorschriften

Durch das Betreten der Außen- und Innenanlagen des Tennisparks Penzberg durch Mieter, Mitspieler und Besucher oder die Reservierung von Plätzen gelten die AGB des Tennisparks Penzberg in allen Punkten als bekannt und werden wirksam.


3. Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten der Anlage und deren Einschränkungen können den Aushängen entnommen werden.

4. Vermietung der Plätze

4.1. Allgemeines

Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar, dem die AGB zu Grunde liegen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, zugeteilte Plätze zu ändern bzw. zugeteilte Plätze für besondere Zwecke und Veranstaltungen selbst in Anspruch zu nehmen, solange der Mieter mindestens 48 Stunden vorher über die Inanspruchnahme informiert wird.

4.2. Einzelstunden

Buchungen von Einzelstunden erfolgen über den Namen. Gebuchte Einzelstunden müssen vor Spielbeginn bezahlt werden. Sollte der Mieter die gebuchte Stunde teilweise oder gar nicht nutzen, so entfällt jeder Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises. Wurde die Stunde noch nicht bezahlt, so wird dem Mieter der Mietpreis in Rechnung gestellt. Gebuchte Stunden können nur 48 Stunden vor Spielbeginn storniert werden, damit die Zahlungsverpflichtung entfällt. Bei einer Absage bis 24 Stunden vor Beginn wird dem Mieter der halbe Mietpreis berechnet und bei späterer Absage erfolgt die Rechnungsstellung in voller Höhe, solange der Platz nicht vermietet wird.

4.3. Spieleinheit

Die Platzmiete berechnet sich pro Spieleinheit = 60 Minuten. Maßgebend für Spielbeginn und Spielende sind die Uhren in der Tennishalle. Die gemietete Spielzeit darf nicht überschritten werden, selbst wenn der Platz nach Ablauf der Spielzeit nicht benutzt wird. Wird über die gemietete Zeit gespielt hinaus gespielt, so wird jede angefangene Stunde berechnet.

4.4. Preise

Es gelten die jeweils in der Anlage ausgehängten Preise. In der Platzmiete ist die Benutzung des gemieteten Platzes inklusive Benutzung der Umkleiden und der Duschen enthalten. Die Beleuchtung für die Plätze ist im Mietpreis enthalten.

4.5. Abonnements oder Buchung von Sonderveranstaltungen

Abonnements werden nur durch Abschluss eines Abo-Vertrages entgegen-genommen. Sie sind rechtsverbindlich und gelten für den abgeschlossenen Zeitraum. Die zusätzlich geltenden besonderen Vertragsbedingungen sind dem Abo-Vertrag zu entnehmen. Bei Buchungen von Event-Paketen wie Turnieren, Ligen, Geburtstagspaketen, Firmenevents, Event-Paketen jeglicher Art unterliegen zusätzlich gesonderten Geschäftsbedingungen des jeweils zugrunde liegenden und vom Bucher bzw. Teilnehmer unterschriebenen Vertrages oder Anmeldeformulars.

4.5.1

Punkt 4 der Abo-Verträge vor 2009 entfällt.

Gebuchte Abo-Stunden sind verpflichtend gebuchte Stunden und nur Rückerstattbar bei wiederverkauf oder Rechtzeitigen Freigabe siehe Punkt 4.2


5. Benutzungsvorschriften

5.1. Die Halle und alle Einrichtungsgegenstände sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln. Geräte und Einrichtungen dürfen nur ihrer Bestimmung entsprechend sachgemäß verwendet werden. Der Mieter des Platzes bzw. jeder einzelne Benutzer haftet in vollem Umfang für anfällige, von ihm verursachte Beschädigungen, Verunreinigungen oder Schäden an de Baulichkeiten, an Einrichtungsgegenständen und an den Geräten, soweit es sich nicht um normalen Verschleiß oder Materialfehler handelt.
Schäden und Verunreinigungen sind dem Vermieter oder dessen Mitarbeiter und Aushilfen unverzüglich zu melden.

5.2. Das Mitbringen von Tieren ist im Gebäude nicht gestattet.

5.3. Das Anbringen von Plakaten usw. bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Genehmigung durch die Mitarbeiter des Tennisparks.

5.4. Limonade, Speisen und Kaugummis dürfen nicht mit in die Halle sowie in die Umkleiden genommen werden. Eine Ausnahme stellen lediglich im Bistro zu beziehende Flaschen dar.

5.5. Das Rauchen ist in der Halle und in den Umkleiden generell verboten.

5.6. Jeder Benutzer und Besucher des Tenniscenters hat den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

5.7. Die Anlage und die Plätze dürfen nur mit sauberen und geeigneten Sportschuhen betreten werden.

5.8. Das Betreten und Benutzen der Plätze erfolgt auf eigene Gefahr.

5.9. Eltern haften für Ihre Kinder.

5.10. Kinder sind in der Halle und in den Räumlichkeiten des Tenniscenters von ihren Eltern zu beaufsichtigen.

5.11. Bei Beschädigung der Anlage, unsportlichem Verhalten oder Beleidigung des Personals, Mitspieler oder Zuschauer erfolgt ein sofortiger Verweis aus der Halle verbunden mit den daraus resultierenden restlichen Konsequenzen.

5.12. Für Wertsachen jeglicher Art und Garderobe  wird keine Haftung übernommen. 

6. Hausrecht und Haftungsausschluss

Der Vermieter und dessen Bevollmächtigte üben die Rechte des Hausherren aus. Eine Haftung des Vermieters sowie dessen Mitarbeiter und Aushilfen, externe Veranstalter, des Eigentümers des Geländes und des Tenniscenters, der Besucher, Mitspieler, Helfer, Behörden, Sponsoren bzw. juristische oder natürliche Person, die mit der Organisation auf dem Gelände in Verbindung stehen gegenüber Mietern, Mitspielern, Besuchern des Tennisparks Penzberg bei Unfällen, Verlust, Diebstahl, Personen-, Sach- und Vermögensschäden innerhalb und außerhalb der Anlage, auch auf den Zufahrten und Parkplätzen gleich aus welchem Grund ist in jedem Fall ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen oder Diebstahl/ Verlust an Kleidung, Ausrüstung, Wertgegenständen gleich welcher Art sowie bei Entwendung und Beschädigungen von Fahrzeugen.



7. Zuwiderhandlungen

Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Geschäftsbedingungen notwendig sein, kann der Betreiber den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Anlage ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweils gültigen Mietpreises sowie weitergehend Hausverbot erteilen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Entgelte für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht.

8. Externe Tainer und Tennisschulen die nicht zum Trainerteam des Tennispark Penzberg GmbH &Co.KG gehören, benötigen eine Berechtigung des Tennispark Penzberg GmbH, für deren Ausübung. Der Verkauf von Waren, sowie das Anwerben dieser ist nicht gestattet, ohne eine schriftlicher Erlaubnis der Geschäftsführung.




Handels und Gerichtsstand ist Weilheim

 

 

27.03.14 Penzberg